Immobiliendarlehen und Risikolebensversicherung
Ziel und Zweck einer Risikolebensversicherung ist die Absicherung des Kreditausfallrisikos eines Kreditinstituts.
Um die Zahlungsfähigkeit des Darlehensnehmers als dem Hauptverdiener innerhalb einer Familie zu prüfen und zu gewährleisten, wird dessen Bonität bewertet. Er muss, aufgrund des regelmäßigen und gesicherten monatlichen Einkommens dazu in der Lage sein, den Kapitaldienst (Zins- und Tilgungszahlungen) über Jahre / Jahrzehnte hinweg leisten können.
Das ist die Grundvoraussetzung.
Ein zweites Finanzierungsrisiko aus Sicht der Bank ist die Tatsache, dass der Darlehensnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage ist, die vertraglichen Zahlungen zu leisten. Der äußerste Fall ist das Ableben, also der Todesfall des Hauptverdieners.
Um diese Situation zu vermeiden, die für alle Beteiligten und Betroffenen ausschließlich Nachteile mit sich bringt, ist es geradezu ein Muss, das Todesfallrisiko zu versichern, um womöglich eine Zwangsversteigerung des Eigenheims / der Immobilie zu vermeiden.
Wer kurzfristig und unkompliziert mehr finanziellen Bewegungsraum braucht (auch für Renovierungs- und/oder Sanierungsarbeiten geeignet), für den ist ein Ratendarlehen das geeignete Mittel.
WICHTIG: Erst vergleichen, dann entscheiden!
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